„Waldbrandverordnung“ der BH Bruck an der Leitha

Auf Grund der derzeit herrschenden Trockenheit ist mit 17.03.2022 die „Anordnung von Vorbeugemaßnahmen zur Vermeidung von Waldbränden für das Gebiet des Verwaltungsbezirkes Bruck an der Leitha“ in Kraft!

Demnach ist im gesamten Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha in den Wäldern sowie in Waldnähe jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer, sowie das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer und Zigaretten, aber auch von Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung)  und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen sowie das Rauchen verboten.

WaldbrandVO_BHBL_2022