Waldbrandverordnung der BH Bruck an der Leitha

Mit 12.05.2021 ist die Waldbrandverordnung der Bezirkshauptmannschaft Bruck/Leitha in Kraft!

Waldbrandverordnung (Link zur BH-Bruck/Leitha)

Im gesamten Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha ist in den Wäldern sowie in Waldnähe jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer, sowie das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer und Zigaretten, aber auch von Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) im Waldbereich und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen sowie das Rauchen verboten.
Die Verordnung tritt mit 31.10.2021 außer Kraft!